AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der locator GmbH
Out of Home Media
Werbung Elektronische Werbung und Plakatwerbung

1. Allgemeines

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen ohne zusätzlichen ausdrücklichen Vorbehalt erbringen.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2. Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind die locator GmbH (im Folgenden locator genannt), Haus Sülz 3, 53797 Lohmar und der Werbekunde bzw. eine vom Werbekunden beauftragte Agentur/ Werbemittlerin (im Folgenden gemeinsam Kunde genannt), der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in der Leistungsbeschreibung getroffenen Regelungen. Diese regeln die Veröffentlichung von Werbemitteln auf von locator vermarkteten Werbeanlagen im Außenbereich (im Folgenden Out-of-Home Media-Anlagen genannt).

3.2. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch locator.

3.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annah- meerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

4. Verträge und Angebote

4.1 Der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Out- of-Home Media-Anlagen (nachfolgend Werbevertrag genannt) kommt durch eine Buchungsanfrage des Kunden (Angebot) und eine schriftliche Auftragsbestätigung durch locator (Annahme) zustande. Angebote von locator sind freibleibend. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.2 locator behält sich vor, die Annahme einer Buchungsanfrage ganz oder teilweise zu verweigern, wenn die Veröffentlichung der Werbung wegen ihres Inhalts, ihres Absenders oder ihrer technischen Form nicht zumutbar ist. locator ist auch dann berechtigt, die Annahme einer Buchungsanfrage zu verweigern, wenn die Werbung den Vorgaben oder Interessen von locator oder des Unternehmens/der Person, auf dessen Grund sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, hat locator in den vorgenannten Fällen ein Rücktrittsrecht.

4.3. Der Kunde hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben. Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, so wird die Buchungsanfrage nur bei namentlicher Benennung des Werbekunden angenommen.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
b) Der Kunde hat die Werbemittel rechtzeitig in dem von locator vorgegebenen Format und innerhalb der vorgegbenen Frist und entsprechend den technischen Vorgaben auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an die von locator angegebene Adresse zu liefern. Eine genaue Beschreibung der vom Kunden für die jeweiligen Werbeträger
zu beachtenden Formatvorgaben und der ggf. zu beachtenden technischen Anforderungen findet sich in der Leistungsbeschreibung bzw. in den Mediadaten.
c) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel weder gegen behördliche Anordnungen, allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen und stellt locator insoweit von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten, frei.

6. Durchführung des Werbevertrages

6.1 Die vertragsgemäße Durchführung des Werbevertrages umfasst bei elektronischer Werbung die Schaltung des gelieferten Werbebeitrages

6.2 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbekunden wird nicht zugesichert, d.h. locator sichert nicht zu, dass nicht auch Werbung von Wettbewerbern des Werbekunden auf den vertragsgegenständlichen Werbeträgern veröffentlicht wird. locator wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.

6.3 locator ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schal- tung der Werbemittel um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische Gründe eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird locator den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen. locator ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung bzw. vom vereinbarten Aushang der vom Kunden gelieferten Werbebeiträge abzusehen, sofern technische Gründe, höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände der Ausstrahlung/dem Aushang entgegenstehen. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen locator zu. Unterbleibt die Ausstrahlung aus einem von locator zu vertretenden Umstand, wird dem Kunden eine Ersatzschaltung/- plakatierung angeboten. Kann der Werbezweck durch eine Er- satzschaltung/-plakatierung nicht mehr erreicht werden, stellt locator dem Kunden eine Gutschrift in Höhe der von diesem zu entrichtenden Vergütung zur Verfügung. Bei Einlösung der Gutschrift können etwaige Agenturprovisionen und Spezialmittlervergütungen nicht in Abzug gebracht werden.

7. Besonderheiten bei Agentur/Werbemittler

Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, tritt diese ihre An- sprüche gegen den Werbekunden aus dem mit diesem abge- schlossenen Vertrag mit Abschluss des vorliegenden Werbevertrages an locator ab, soweit sie Gegenstand des Werbevertrages sind. locator nimmt die Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese dem Werbekunden gegenüber offen zu legen, sofern die Agentur/Werbemittlerin mit der ihr obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

8. Nutzungsrechte

8.1 Der Kunde räumt locator ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites, auf die Laufzeit des Werbevertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte an den Werbemitteln verfügt, die erforderlich sind, um locator die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zu gewähren.

8.2 Der Kunde räumt locator das Recht ein, die gelieferten Werbebeiträge für eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über das Out-of-Home Media- Angebot von locator unentgeltlich zu nutzen. locator ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.

9. Rücktritt

Der Kunde kann nur durch schriftliche Erklärung vom Werbevertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausstrahlung bzw. Plakatierung ist der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis 15 Kalendertage vor vereinbartem Beginn der Ausstrahlung, ist der Kunde zur Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet, bei einem Rücktritt bis fünf Werktage vor vereinbarter Ausstrahlung zur Zahlung in Höhe von 80% der vereinbarten Vergütung. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten vier Werktage vor vereinbarter Ausstrahlung, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen. Erfolgt die Rücktrittserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise von locator.

10.2 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

10.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am vierzehnten nach Rechnungsdatum gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht locator den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung vom vereinbarten Konto ab.

10.4 locator behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist locator berechtigt, die Durchführung weiterer Werbeschaltungen - auch während der Laufzeit des Vertrages - ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehen- der Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen locator entstehen.

10.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehal- tungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Ver- tragsverhältnis zu.

11. Vertragsstörung und Haftung

11.1 Liefert der Kunde die Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format und kann die Ausstrahlung aus diesem Grund nicht oder nicht wie vereinbart erfolgen, bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat sich locator anrechnen zu lassen.
Etwaige Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten oder nicht formgerechten Lieferung anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Ausstrah- lungszahlen gehen zu Lasten des Kunden.

11.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet locator bzw. deren Vertragspartner unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet locator bzw. deren Vertragspartner im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im übrigen haftet locator bzw. deren Vertragspartner bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

11.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn gegenüber locator schriftlich geltend zu machen.

11.4 locator haftet nicht für die Beschädigung von Werbeträgern durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

12. Vertragslaufzeit

Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Ausstrahlungs- bzw. Aushangzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

13. Sonstige Bedingungen

13.1 locator ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. locator haftet für die Leis- tungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

13.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

13.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von locator auf einen Dritten übertragen.

14. Aufrechnung und Abtretung

14.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

14.2 Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von locator übertragbar.

15. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogene Daten, gleich ob sie von locator selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Siegburg.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln.

17. Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.

18. Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Das gilt auch für Vereinbarungen, die das vorstehende Schriftformerfordernis ändern.

locator GmbH, Lohmar

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Januar 2021)